Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung kurz BImSchV 2. In dem Gesetz werden Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid geregelt. Die Erklärung gibt es auf unserer Webseite unter BImSchV 2 zum nachlesen.